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BFH, 21.12.1977 - I R 181/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Witwe eines Arbeitnehmers - Ruhen der Rente - Aufgeschobene Witwenrente - Pensionsrückstellung - Barwert der künftigen Pensionsleistungen - Berücksichtigung der Aufschubzeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6a
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 124, 196
- DB 1978, 675
- BStBl II 1978, 213
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 19.05.1972 - III R 21/71
Teilwert eines Erzeugnisses - Vollkostenrechnung - Wiederherstellung - …
Auszug aus BFH, 21.12.1977 - I R 181/74
Dieser Auffassung ist auch der III. Senat des BFH in dem Urteil vom 19. Mai 1972 III R 21/71 (BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748), das die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der Klägerin betraf.Der erkennende Senat folgt daher der Auffassung des III. Senats in der Entscheidung III R 21/71, daß die betriebliche Witwenrente nur eine Ergänzung zu künftigen, im pensionsfähigen Alter einsetzenden sonstigen Versorgungsbezügen sein kann.
- BFH, 12.09.1996 - IV R 36/96
Fortbildungstagungen an beliebten Erholungsorten
Bei solchen Auslandsaufenthalten müssen die Beurteilungsmerkmale, die jeweils für eine private oder betriebliche (berufliche) Veranlassung der Reise sprechen, gegeneinander abgewogen werden (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1978, 213). - FG Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 6 K 195/95
Lohnsteuer; Informationsreise zum Kennenlernen des Umfeldes des künftigen …
Nach den Kriterien des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH- (vgl. Beschluß vom 27.11.1978, BStBl II 1978, 213 [BFH 21.12.1977 - I R 181/74] ) sei eine Reise dann nicht ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich veranlaßt, wenn durch die Reise auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt werde, das nicht von untergeordneter Bedeutung sei (…BFH-Urteile vom 8.8.1991, BFH/NV 1992, 100 …und vom 28.11.1990, BFH/NV 1991, 448 ).